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InfoTip Academy - PluralMedia

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Förderung Land Niedersachsen
Programm: Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen (IWiN)
Mit diesem Programm fördert das Land Niedersachsen die Weiterbildung von Beschäftigten in kleineren und mittleren Unternehmen (KMU). Desweiteren können auch Betriebsinhaber /-innen von Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten die Förderung in Anspruch nehmen.

Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen, die sich auf


  • die Vermittlung von beruflichen Fachkenntnissen oder

  • die Vermittlung von methodischen Kenntnissen oder

  • die Stärkung der Sozialkompetenz im Beruf beziehen.



Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zu den Kosten der Weiterbildung. Je nach Zielgebiet (Konvergenz oder RWB) ist die Förderung unterschiedlich hoch (Konvergenz bis zu 70% / RWB bis zu 50%). Gefördert werden die tatsächlichen Weiterbildungskosten bis zu 20€ pro Stunde und Teilnehmer.

Über die Höhe der Förderung entscheidet jeweils die zuständige Regionale Anlaufstelle für ESF-geförderte Weiterbildung (im Regelfall die niedersächsischen Handwerks- sowie Industrie- und Handelskammern).

Förderanträge stellen Sie bei den oben genannten zuständigen Regionalen Anlaufstellen. Die Anschriften sowie die Ansprechpartner finden Sie in der hier verlinkten Adressliste.

Detaillierte Angaben zu diesem Programm können Sie den hier veröffentlichten Dokumenten, wie dem iwin-flyer.pdf oder der Richtlinie zu dem Förderprogramm, sowie im Internet entnehmen. Das relevante Antragsformular sowie ein mögliches Bestätigungsschreiben im Bezug auf die Freistellungskosten können Sie hier aufrufen und lokal abspeichern.

Es wurden folgende Links oder Dokumente hinterlegt

http://www.infotip-academy.de/download/niedersachsen/bestaetigungfreistellungskosten.pdf
http://www.infotip-academy.de/download/niedersachsen/rl-iwin.pdf
http://www.infotip-academy.de/download/niedersachsen/iwin-antragsformular-unternehmen.pdf
http://www.infotip-academy.de/download/niedersachsen/iwin-ras-adressen.pdf

Förderung Bundesweit:
a) Bildungsprämie

Ziel dieser Förderung ist es, einen finanziellen Anreiz zu schaffen, damit mehr Menschen eigenverantwortlich in ihre Weiterbildung investieren.

Die Bildungsprämie besteht aus 3 Komponenten zur Finanzierung von individueller Weiterbildung:

1. Prämiengutschein
Einen Prämiengutschein in Höhe von max. 154 € können Erwerbstätige erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 17.900 € (oder 35.800 € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Mindestens die gleiche Summe müssen sie selbst für die Weiterbildung aufbringen. Die Prämiengutscheine können Sie ab dem 1.12.2008 in ausgewählten Beratungsstellen anfragen. Weitere Informationen zu dem Prämiengutschein können Sie auch im Internet abrufen.(Siehe Linkkasten unten!)

2. Weiterbildungssparen
Mit dem "Weiterbildungssparen" wird im Vermögensbildungsgesetz zur Finanzierung von Weiterbildung eine Entnahme aus den Guthaben erlaubt, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist.

3. Weiterbildungsdarlehen
Ein Weiterbildungsdarlehen kann auch bei höheren Einkommen in Anspruch genommen werden. Rechtsgrundlage wird eine Förderrichtlinie sein.

Die Einführung des Weiterbildungssparens und des Weiterbildungsdarlehens ist für 2009 vorgesehen.

Informationen zur Beantragung eines Prämiengutscheins

1. Das persönliche Beratungsgespräch bei einer der ausgewählten Beratungsstellen ist zwingend notwendig.
Die Adressen dieser Beratungsstellen werden ab 01.12.08 auf der Internetseite www.bildungspraemie.info angezeigt. Die bereits veröffentlichten Listen der Beratungsstellen je Bundesland können Sie auch auf unserer Internetseite abrufen.
2. Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen übersteigt nicht 17.900€ (oder 35.800,--€ bei gemeinsam Veranlagten).
3. Sie müssen mindestens die gleiche Summe selbst für Weiterbildung aufbringen, wie Sie als Prämie erhalten.
4. Zum Beratungsgespräch sollten Sie u.a. folgende Unterlagen mitbringen:
a. Amtlichen Ausweis mit Foto (z.B. Personalausweis, Reisepass)
b. Letzten Einkommenssteuerbescheid

b) Werbungskosten für Fortbildung im Lohnsteuerjahresausgleich des Arbeitnehmers

Fortbildungskosten können bei den Einnahmen aus unselbständiger Arbeit steuerrechtlich in Form von Werbungskosten abgesetzt werden.

Unter Aufwendungen für Fortbildung versteht man Aufwendungen, die ein Arbeitnehmer tätigt, um seine Kenntnisse und Fertigkeiten in dem von ihm erlernten und ausgeübten Beruf zu erhalten, zu erweitern oder den sich ändernden Anforderungen anzupassen. Es muss ein objektiver Zusammenhang mit dem Beruf stehen.

Beispiele für Fortbildungskosten:

- Kursgebühren von berufsspezifischen Seminaren
- Aufwendungen für Fachbücher und Fachzeitschriften
- Fachliteratur
- Fahrtkosten zu den Schulungsorten (nur selbst zu tragender Eigenanteil)
- Prüfungsgebühren
- Übernachtungskosten (nur selbst zu tragender Eigenanteil)
- Verpflegungsmehraufwand (nur selbst zu tragender Eigenanteil)

Es wurden folgende Links oder Dokumente hinterlegt

http://www.bildungspraemie.info/
http://www.infotip-academy.de/download/bundesweit/Beratungsstellen_Rheinland_Pfalz_Bildungspraemie.pdf
http://www.infotip-academy.de/download/bundesweit/Beratungsstellen_Schleswig_Holstein_Bildungspraemie.pdf
http://www.infotip-academy.de/download/bundesweit/RL_Bildungspraemie_02092008.pdf

Förderung NRW:

Mit dem Bildungsscheck unterstützt die nordrhein-westfälische Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Übernommen werden anfallende Kursgebühren - für Teilnahme und Prüfung - bis zur Hälfte, höchstens jedoch 500 Euro pro Bildungsscheck. Beschäftigte können pro Jahr für sich selbst maximal 2 Bildungsschecks beantragen. Unternehmen erhalten maximal 20 Bildungsschecks pro Jahr (maximal 2 für jeden Mitarbeiter).

Erhalten können den Bildungsscheck Unternehmen mit maximal 250 Beschäftigten (KMU) und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Verpflichtend dafür ist eine kostenlose Beratung. Die Liste der für Sie zuständigen Beratungsstellen können Sie mit Hilfe dieses Links ermitteln. (Siehe Linkkasten unten!)

Die am häufigsten gestellten Fragen wurden in einem Katalog zusammen gestellt. Diesen können Sie auf dieser Seite gerne als pdf öffnen. Weitere Fragen bzw. Antworten können Sie auch unter dem KomNet Moderne Arbeit finden.


Es wurden folgende Links oder Dokumente hinterlegt

http://www.callnrw.de/beratungsstellen/index.php